Wünsche und Herausforderungen: Neue AGBs ab 01.09.2017
Ab dem 01.09.2017 treten neue AGBs in Kraft, die sich vor allem in den Punkten 4 und 5 unterscheiden.
Alt:
4. Der Kunde hat Änderungen an den Daten des Ansprech- bzw. Vertragspartners unverzüglich zu melden. Diese Änderungen kann der aktuelle Ansprechpartner über seine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse mitteilen. Sollte dieser nicht mehr zur Verfügung stehen, nehmen wir die Änderungen auch vom 1. Vorsitzenden des Vereins als Schreiben mit Briefkopfbogen und Unterschrift entgegen. Dieses Schreiben kann uns postalisch, per Fax oder eingescannt als Anhang an eine E-Mail zugesendet werden. Diese Vorgehensweise trifft ebenfalls auf Kündigungen zu.
5. Ein Vertrag mit der Firma ComMusic hat, sofern nicht schriftlich anders geregelt, eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine fristgerechte Kündigung ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei uns schriftlich, wie in Absatz Nummer 4 beschrieben, einzureichen. Sollte die Kündigung nicht fristgerecht bei uns eingehen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Neu:
4. Der Kunde hat Änderungen an den Daten des Ansprech- bzw. Vertragspartners unverzüglich zu melden. Die Änderungen können uns wie folgt übermittelt werden:
4.a. Die Änderungen bei Masterpaketen kann der aktuelle Ansprechpartner über seine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse mitteilen. Sollte dieser nicht mehr zur Verfügung stehen, nehmen wir die Änderungen auch vom 1. Vorsitzenden des Vereins als Schreiben mit Briefkopfbogen und Unterschrift entgegen.
4.b. Die Änderungen bei Serverplätzen und Serverpaketen kann der aktuelle Ansprechpartner über seine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse mitteilen. Sollte dieser nicht mehr zur Verfügung stehen, nehmen wir die Änderungen auch vom 1. Vorsitzenden des Vereins als Schreiben mit Briefkopfbogen und Unterschrift sowie Auszug aus dem aktuellen Vereinsregister entgegen.
Die Dokumente können uns postalisch, per Fax oder eingescannt als Anhang an eine E-Mail zugesendet werden.
Diese Vorgehensweise trifft ebenfalls auf Kündigungen zu.
5. Ein Vertrag mit der Firma ComMusic hat, sofern nicht schriftlich anders geregelt, eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine fristgerechte Kündigung ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei uns schriftlich, wie in Absatz Nummer 4 beschrieben, einzureichen. Sollte die Kündigung nicht fristgerecht bei uns eingehen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Bei der Kündigung von Serverplätzen und Serverpaketen werden die bei uns gespeicherten Daten nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach Eintreten des Kündigungsdatums automatisch gelöscht. Wenn die Daten sofort von unseren Servern ab Eintritt der Kündigung gelöscht werden sollen, nehmen wir diesen Auftrag vom 1. Vorsitzenden des Vereins als Schreiben mit Briefkopfbogen und Unterschrift sowie Auszug aus dem aktuellen Vereinsregister entgegen.